Elektro-Altgeräte
Neue rechtliche Situation
Seit 24.März 2006 gelten die neuen Regelungen des
Elektro- und Elektronikgeräte-gesetzes. Mit diesem Gesetz wurden
strenge Kriterien für die Rücknahme und die umweltverträgliche
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten festgelegt.
| Was ändert sich für
die Bürger? |
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Alte Elektrogeräte dürfen
nicht mehr in die Mülltonne!
Seit dem 24.3.2006 müssen sämtliche Elektrogeräte
(auch Kleingeräte) getrennt gesammelt und einer Verwertung
zugeführt werden. Die Rückgabepflicht gilt auch für
Geräte, die das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
noch nicht tragen.
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Elektrogeräte können
kostenlos abgegeben werden
Seit dem 24.3.2006 gilt für private Haushalte, dass Elektrogeräte
kostenlos abgegeben werden können. Die Kosten für Verwertung
und Entsorgung tragen die Hersteller.
Beim Sperrmüll ändert
sich nichts
Wie bisher können Geräte als Sperrmüll angemeldet
werden. Die Abholung ist kostenfrei.
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| Für welche Geräte
gilt das neue Gesetz? |
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Haushaltsgroßgeräte:
Waschmaschinen, Trockner, Äscheschleudern,
Geschirrspüler, Elektroherde, Backöfen, Kochplatten,
Mikrowellengeräte, ...
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Haushaltskleingeräte:
Kaffeemaschinen, Toaster, Fritteusen, elektrische Messer,
Bügeleisen, Staubsauger, Rasierapparate, Föne, elektrische
Zahnbürsten, Mundduschen, Uhren, Wecker, Armbanduhren,
Elektrische Waagen, ... |
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Kühlgeräte:
Kühlschränke
Gefriertruhen/ -schränke, Mobile Klimageräte |
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Computer und Telefone:
PCs, Notebooks, Minicomputer (PDAs, Handhelds), Drucker, Kopierer,
Scanner, Monitore, Tastaturen, Mäuse, Taschenrechner,
elektrische Schreibmaschinen, Telefone, Handys, Faxgeräte,
Anrufbeantworter, ... |
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Unterhaltungselektronik:
Fernseher, Satellitenreceiver, Videorekorder, CD-/ DVD-Player,
Videokameras, Radios, Hi-Fi-Anlagen, Audio-Verstärker,
elektronische Musikinstrumente, ...
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Leuchtstoffröhren, Energiespar-
und LED Lampen :
Energiesparlampen mit und ohne Vorschaltgerät, stabförmige
und runde/gebogene Leuchtstoffröhren,
LED Lampen mit Steck- oder Schraubsockeln. |
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Elektrische Werkzeuge:
Bohrmaschinen, Akkuschrauber, Stichsägen, Kreissägen,
Fräsen, Schleifmaschinen, Elektronagler, elektrische
Schleif- und Hobelmaschinen Schweiß- und Lötgeräte,
Spritzpistolen, Elektrische Rasenmäher, Heckenscheren,
Laubsauger, Nähmaschinen ... |
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Spielzeug und Sportgeräte:
Autorennbahnen, Elektrische Eisenbahnen, Videospiele, Fahrradcomputer,
Pulsmesser, ...
Überwachungs- und Kontrollinstrumente:
Rauchmelder, Heizregler, Thermostate ... |
Bitte beachten!
Geräte vor der Abgabe entleeren (Reste aus den Kühlschränken
nehmen, Staubsaugerbeutel entfernen ...)
Wofür gilt das Elektrogesetz nicht?
Autoradios, (Altautoverordnung)
Batterien und Akkumulatoren
Blutzuckermessgeräte (Infektionsgefahr!)
Nachtspeicheröfen (asbesthaltig)
Glühlampen, Halogenlampen (-"Birnen")
Lampenschirme sowie andere Lampengestelle und -halterungen
Wo gibt es Sammelstellen im Kreis Lippe?
Annahmestelle Kompostwerk Lemgo
Zum Kompostwerk 200, Lemgo
Öffnungszeiten: mo - fr 8:00 - 18:00 Uhr, sa 8:00 - 12:00
Uhr
Annahmestelle Deponie Hellsiek
Barntruper Str. 115, Detmold
Öffnungszeiten: mo - fr 8:00 - 18:00 Uhr, sa 8:00 - 12:00
Uhr
Arbeitsgemeinschaft Arbeit (AGA)
Orbker Straße 75, Detmold
Öffnungszeiten: mo - mi, fr 8:00 - 16:00 Uhr, do 8:00 - 18:00
Uhr, sa 8:00 - 12:00 Uhr
Bei den Sondermüllsammlungen
werden Kleingeräte (bis zur Größe eines Toasters)
angenommen. Die Termine und Standorte der Schadstoffsammlungen
finden Sie auf Ihrem Abfuhrkalender.
Außerdem werden Elektrogeräte
wie bisher als Sperrmüll kostenlos
abgeholt.
Bitte beachten!
An den Annahmestellen und bei der Sperrmüllsammlung werden
nur Geräte aus privaten Haushalten angenommen bzw. abgeholt.
Hierzu gehören auch Geräte aus gewerblicher Nutzung,
wenn diese nach Art und Menge haushaltsüblich sind (z.B.
Büro-Kaffeemaschine, Kühlschrank).
Hintergrund des Gesetzes
Nichts ist so schnell veraltet ein Computer, ein MP3-Player oder
ein Handy. Dabei enthalten gerade solche Geräte wertvolle
Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium und sogar Gold, aber auch Schadstoffe
wie Blei, Cadmium oder Quecksilber.
Um die wachsende Flut von Elektronikschrott einzudämmen,
wurde das Elektro- und Elektronikgerätegesetz erlassen. Mit
diesem Gesetz will der Gesetzgeber erreichen, dass mehr Geräte
verwertet, wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und weniger
giftige Substanzen in die Umwelt und in unsere Nahrung gelangen.
Die Hersteller müssen die Produktverantwortung für ihre
Geräte übernehmen, aber auch die Verbraucher und die
öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger müssen
ihren Teil dazu beitragen:
Die Hersteller dürfen bei der Produktion
giftige Stoffe wie Blei, Cadmium, Quecksilber und bestimmte Bromverbindungen
(Flammschutzmittel) nicht mehr verwenden.
Die Bürger müssen ihre alten
Geräte getrennt sammeln, auch die Kleingeräte dürfen
laut Gesetz nicht mehr in die Mülltonne!
Die Kommunen müssen Sammelstellen
einrichten und Elektroschrott von privaten Haushalten kostenlos
annehmen.
Die Hersteller schließlich übernehmen
die gesammelten Geräte und sind verantwortlich für die
korrekte Verwertung und Entsorgung einschließlich der Kosten.
Wenn Sie weitere Fragen zur Entsorgung von Elektrogeräten
haben, wenden sie sich bitte an die Abfallberatung.
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