Seit 15.Juli 2005 dürfen auf der Deponie Hellsiek
nur noch Abfälle abgelagert werden, die die Zuordnungswerte
der Deponieverwertungsverordnung einhalten.
Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und
sonstige Abfälle, die insbesondere den Parameter Glühverlust
(< 5 %) nicht einhalten, sind einer Vorbehandlung zuzuführen.
Mineralische Abfälle ( z.B. Asbestzementabfälle, Aschen,
Schlacken) dürfen weiterhin abgelagert werden.
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Gemäß § 13 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
unterliegen Abfälle zur Beseitigung der Andienungspflicht an
die entsorgungspflichtige Körperschaft (Kreis Lippe). Gewerbliche
Abfallerzeuger können sich bei der Abfallberatung des Kreises
Lippe über die Möglichkeiten der Abfallvermeidung, -verwertung
und schadlosen Beseitigung informieren. Die Abfallbeseitigungs-GmbH
Lippe beantwortet als Betreiber der Deponie Hellsiek alle Fragen
zu den zu entsorgenden Abfällen. Nähere Informationen
zur Abwicklung und Anlieferung sind unter der Rufnummer 05261/948715
erhältlich.
Als entsorgungspflichtige Körperschaft hat der Kreis
Lippe insgesamt 5 Gewerbeabfallsortieranlagen im Entsorgungsgebiet
mit der Sortierung von gewerblichen Abfällen drittbeauftragt.
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